FÜR IHRE GESUNDHEIT

Hygienemaßnahmen

  • Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
  • min. 2 Meter Abstand halten & MNS tragen
  • Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen und desinfizieren
  • Wir begrüßen Sie herzlich mit einem freundlichen Lächeln und nicht wie gewohnt mit Händeschütteln oder einer Umarmung

Weitere Informationen zu aktuellen Maßnahmen finden sie HIER.

Stornobedingungen

  • kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Anreise
  • 3 Monate bis 1 Monat vor dem Anreisetag – 40 % des Gesamtbetrages
  • 1 Monate bis 1 Woche vor dem Anreisetag – 70 % des Gesamtbetrages
  • in der letzten Woche 90 % des Gesamtbetrages

Im Falle eines LockdownsPflichtquarantäne nach Rückreise oder einer behördlichen Grenz- oder Hotel-Schließung können Sie ohnehin, auch kurzfristig, kostenlos stornieren.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Die Europäische Reiserücktrittsversicherung gewährt die Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,

  • weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
  • weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
  • weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
  • weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Weitere Infos finden Sie HIER

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